Kapitel 4: Soziales
Einführung in Soziales
Das Kapitel Soziales zielt darauf ab, ArbeiterInnen zu befähigen, bessere Arbeits- und Lebensbedingungen für sich und ihre Familien zu erreichen, Gleichheit und Respekt für alle zu fördern, mit besonderem Augenmerk auf vulnerable Gruppen wie MigrantInnen, Kinder, Jugendliche und Frauen, sowie den Schutz der Menschen- und Arbeitsrechte in zertifizierten Organisationen zu stärken.
Warum die Änderung?
Die Änderungen bei den Sozialanforderungen von Version 1.3 auf Version 1.4 wurden vorgenommen, um das Management sozialer Risiken, insbesondere für die Akteure der Lieferkette, zu vereinfachen. Dazu wurde die betriebsspezifische Sprache gestrichen, die Komplexität der Risikobewertungen reduziert und die Datenerhebung für Indikatoren entfiel. Durch diese Änderungen wird der Schwerpunkt auf die Bekämpfung wichtiger sozialer Probleme wie Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Diskriminierung und Belästigung am Arbeitsplatz gelegt, während die Anforderungen für die Lieferkette flexibler und handhabbarer werden.
Hauptänderungen:
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Die Streichung der Referenzen für Gleichstellung der Geschlechter und Ausschüsse: 4.1.1 (zuvor 5.1.1) bezieht sich nicht mehr auf die Gleichstellung der Geschlechter oder die Notwendigkeit spezifischer Ausschüsse. Diese Änderung vereinfacht die Anforderung an die Akteure der Lieferkette, sodass sie sich auf die Bekämpfung der wichtigsten sozialen Risiken konzentrieren können, ohne durch geschlechtsspezifische und betriebsspezifische Konformität belastet zu werden.
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Optionaler Einsatz von Risikobewertungstools: 4.1.2 (zuvor 5.1.2) stellt klar, dass die Risikobewertung eher ein Tool als eine verbindliche Anforderung ist. Dadurch erhalten die Akteure der Lieferkette mehr Flexibilität bei der Nutzung von Risikobewertungstools ihrerWahlauf Grundlage des Risikoniveaus, was die Einhaltung der Vorschriften erleichtert.
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Gestraffte Überwachung und Behebung: 4.1.3 und 4.1.4 (zuvor 5.1.3 und 5.1.4) streichen die Anforderung, Indikatoren auf Ebene der Lieferkette zu erheben und zu melden. Diese Änderungen ermöglichen es den Akteuren der Lieferkette, sich auf die praktische Risikoüberwachung und -behebung zu konzentrieren, ohne den zusätzlichen Aufwand durch umfangreiche Datenerhebung.
Kapitel 4: Übersicht über die sozialen Anforderungen
Anforderungsnummer |
Themen |
Änderungen zu V1.3 |
Auswirkungen |
Erläuterung |
4.1.1 |
Assess-and-address (einschätzen und angehen) |
Dies war bisher Anforderung 5.1.1 in Version 1.3. Hinweis auf Gleichstellung der Geschlechter und Vereinfachungsausschüsse gestrichen, da dies in Anforderung 1.1.3 abgedeckt wird. |
Vereinfacht das Management sozialer Risiken, indem unnötige Bezugnahmen auf die Gleichstellung der Geschlechter und Ausschüsse gestrichen werden. |
Die Streichung der Bezugnahmen auf die Gleichstellung der Geschlechter und die Ausschüsse konzentriert sich auf die Anforderung, die wichtigsten sozialen Risiken (Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Diskriminierung und Belästigung am Arbeitsplatz) für die Akteure der Lieferkette zu bewältigen. |
4.1.2 |
Assess-and-address (einschätzen und angehen) |
Dies war bisher Anforderung 5.1.2 in Version 1.3. Streichung der betriebsspezifischen Sprache und Verdeutlichung der Risikobewertung als Instrument anstelle einer verbindlichen Anforderung. |
Verringert die Belastung der Akteure der Lieferkette, indem betriebsspezifische Elemente gestrichen werden und mehr Flexibilität bei der Nutzung von Risikobewertungen als Instrumente bereitgestellt wird. |
Dadurch, dass die Risikobewertung nicht verpflichtend, sondern optional ist, können die Akteure der Lieferkette ihren Ansatz auf das Risiko abstimmen und so unnötige Komplexität vermeiden. |
4.1.3 |
Assess-and-address (einschätzen und angehen) |
Dies war bisher Anforderung 5.1.3 in Version 1.3. Verweis auf Indikatoren gestrichen, da diese nicht auf Ebene der Lieferkette erhoben werden. |
Die Anforderung wird vereinfacht und auf die praktische Anwendung der Überwachung von Risiken und die Behebung von Missständen ausgerichtet. |
Durch die Abschaffung der Indikatoren wird diese Anforderung für die Akteure der Lieferkette praktikabler, da sie sich auf die Überwachung und Behebung von Risiken konzentrieren können, ohne dass eine umfangreiche Datenerhebungen erforderlich ist. |
4.1.4 |
Assess-and-address (einschätzen und angehen) |
Dies war bisher Anforderung 5.1.4 in Version 1.3. Verweis auf Indikatoren gestrichen, da diese nicht auf Ebene der Lieferkette erhoben werden. |
Vereinfacht den Behebungsprozess, indem es sich auf die Behebung bestätigter Fälle konzentriert, ohne dass eine betriebsspezifische Datenerhebung notwendig ist. |
Durch die Streichung der Indikatoranforderung wird sichergestellt, dass sich die AkteurInnen der Lieferkette darauf konzentrieren, Fälle von Kinderarbeit, Zwangsarbeitund Diskriminierung zeitnah zu beheben, ohne durch Datenerhebungen belastet zu werden. |