Kapitel 2: Rückverfolgbarkeit

Einführung in die Rückverfolgbarkeit

Ein erfolgreiches und glaubwürdiges Zertifizierungsprogramm für nachhaltige Landwirtschaft muss seinen NutzerInnen die Sicherheit geben, dass die zertifizierten Produkte gemäß den geltenden Anforderungen des Standards beschafft wurden. Dies erfordert ein solides, transparentes System zur Rückverfolgung der Produkte vom landwirtschaftlichen Betrieb bis zum Endhersteller der Endverbraucherprodukte. Die Anforderungen in diesem Kapitel bieten den ZertifikatsinhaberInnen einen Rahmen zur genauen und zuverlässigen Rückverfolgung zertifizierter Produkte und zur Meldung aller rund um das zertifizierte Produkt durchgeführten Aktivitäten (einschließlich Umwandlungen und Verkäufe) in der Rainforest Alliance Rückverfolgbarkeitsplattform.

Warum die Änderung?  

Die Aktualisierungen der Rückverfolgbarkeitsanforderungen von Version 1.3 auf Version 1.4 wurden vorgenommen, um den Berichterstattungsprozess zu vereinfachen, die Übersichtlichkeit in der Dokumentation zu verbessern und die Rückverfolgbarkeit zertifizierter Produkte in der gesamten Lieferkette zu stärken. Einige überflüssige Anforderungen wurden zusammengefasst, und zusätzliche Beispiele für Dokumente wurden zur Verfügung gestellt, um ein besseres Verständnis darüber zu ermöglichen, was für die Einhaltung der Vorschriften erforderlich ist. Durch die Einführung einer neuen Anforderung in Bezug auf die Zahlung von Lizenzgebühren wird auch die finanzielle Einhaltung in das Rückverfolgbarkeitssystem integriert, was einen ganzheitlicheren Ansatz ermöglicht.

Hauptänderungen:

  • Zusammenführung redundanter Anforderungen: 2.1.3 (zuvor 2.1.11) wurde mit 2.1.6 zusammengeführt, um die Mengenverfolgung zu vereinfachen, die Anzahl ähnlicher Anforderungen zu reduzieren und die Berichterstattungsverfahren zu vereinfachen. 

  • Verbesserte Übersichtlichkeit der Dokumentation: 2.1.4 (zuvor 2.1.12) enthält jetzt Beispiele für die erforderliche Dokumentation und wird mit 2.2.2 aus V1.3 zusammengeführt, um es den Akteuren der Lieferkette zu erleichtern, die Anforderungen an die Dokumentation zur Rückverfolgbarkeit zu verstehen und zu erfüllen.

  • Vereinfachung der Claims-Verwaltung: 2.1.5 (zuvor 2.1.13) wurde mit 2.2.4 zusammengeführt, wodurch der Prozess für die Verwaltung und Überprüfung öffentlicher Aussagen in Bezug auf zertifizierte Produkte vereinfacht wurde.

  • Neue Anforderung für die Nachverfolgung von Lizenzgebühren: 2.2.2 Einführung eines Systems zur Überprüfung der Zahlungen der Lizenzgebühren, Ergänzung des Rückverfolgbarkeitsprozesses um eine finanzielle Komponente und Stärkung der Einhaltung der Vorschriften insgesamt.

  • Umfassende Aktivitätsverfolgung in der Rückverfolgbarkeitsplattform: 2.2.1: Sprachanpassung, um sicherzustellen, dass alle Aktivitäten (Einlösen, Entfernen, Verkaufen, Kaufen, Bestätigen usw.) im Rückverfolgbarkeitssystem korrekt aufgezeichnet werden, sodass eine umfassende Nachverfolgung gewährleistet ist.

  Kapitel 2: Rückverfolgbarkeitsanforderungen Änderungsübersicht

Anforderungsnummer 

Themen 

Änderungen zu V1.3

Auswirkungen 

Erläuterung 

2.1.1 

Rückverfolgbarkeit 

Dies war bisher Anforderung 2.1.3 in Version1.3. Keine größeren inhaltlichen Änderungen.

Zur Gewährleistung der Produktintegrität wird die Trennung von zertifizierten und nicht zertifizierten Produkten beibehalten.

Diese Anforderung ist entscheidend, um das Risiko der Vermischung von zertifizierten und nicht zertifizierten Produkten bei Lagerung, Transport und Verarbeitung zu vermeiden.

2.1.2 

Rückverfolgbarkeit 

Dies war bisher Anforderung 2.1.9 in Version 1.3. Keine größeren inhaltlichen Änderungen.

Gewährleistet eine genaue Mengenverfolgung für zertifizierte Produkte in den Lieferketten. 

Die genaue Verfolgung der zertifizierten Mengen in der Lieferkette ist entscheidend, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und Missbrauch von Zertifizierungsaussagen zu verhindern.

2.1.3 

Rückverfolgbarkeit 

Dies war bisher Anforderung 2.1.11 in Version 1.3. Zur Vereinfachung mit Anforderung 2.1.6 aus V1.3 zusammengelegt.

Bietet eine optimierte Art der Verwaltung und Meldung von zertifizierten Produktmengen.

Die zusammengeführte Anforderung verringert die Redundanz im Mengenberichterstattungsprozess und stellt eine klare Dokumentation der zertifizierten Produktströme sicher.

2.1.4 

Rückverfolgbarkeit 

Dies war bisher Anforderung 2.1.12 in Version 1.3. Beispiele für die Dokumentation zur Verdeutlichung hinzugefügt und zur Vereinfachung mit Anforderung 2.2.2 von v1.3 zusammengeführt.

Verbessert die Übersichtlichkeit für die Akteure der Lieferkette hinsichtlich der Dokumente, die für die Rückverfolgbarkeit erforderlich sind.

Durch die Ergänzung spezifischer Beispiele und die Zusammenfassung ähnlicher Anforderungen verringert diese Änderung Verwirrung und stellt sicher, dass die notwendigen Unterlagen für die zertifizierte Produktrückverfolgbarkeit bereitgestellt werden.

2.1.5 

Rückverfolgbarkeit 

Dies war bisher Anforderung 2.1.13 in Version 1.3. Zusammengeführt mit dem Wortlaut der Anforderung 2.2.4 von V1.3, da beide auf Claims verweisen.

Stellt sicher, dass alle öffentlich zugänglichen Aussagen in Bezug auf zertifizierte Produkte gültig sind und den Zertifizierungsstandards entsprechen.

Durch die Konsolidierung dieser Anforderungen vereinfacht es den Prozess für Akteure der Lieferkette, öffentliche Claims zu verwalten und die Einhaltung der Zertifizierungsrichtlinien zu gewährleisten. 

2.1.6 

Rückverfolgbarkeit 

Dies war bisher Anforderung 2.1.7 in Version 1.3. Keine größeren inhaltlichen Änderungen.

Stellt sicher, dass Mengen nicht doppelt über verschiedene Zertifizierungsprogramme verkauft werden.

Die Anforderung ist entscheidend, damit als zertifiziert verkaufte Mengen nicht erneut als konventionell oder im Rahmen anderer Zertifizierungsprogramme verkauft werden.

2.2.1 

Rückverfolgbarkeit auf der Online-Plattform

Sprache zur Verdeutlichung aller Aktivitäten, die im System durchgeführt werden können, angepasst.

Stellt sicher, dass alle rückverfolgbarkeitsbezogenen Aktivitäten (Einlösen, Entfernen, Verkaufen, Kaufen usw.) im System korrekt erfasst werden.

Durch die Änderung wird der Geltungsbereich der Anforderung auf alle möglichen Aktivitäten in der Rückverfolgbarkeitsplattform ausgeweitet, was eine umfassendere und genauere Rückverfolgung gewährleistet.

2.2.2 

Rückverfolgbarkeit auf der Online-Plattform

Neue Anforderung. Ergänzung zur Unterstützung der Überprüfung von Lizenzgebührenzahlungen durch unseren Sicherungsprozess.

Einführung eines Systems, das gewährleistet, dass die Zahlungen der Lizenzgebühren im Rahmen der Zertifizierung ordnungsgemäß verfolgt und verifiziert werden.

Die neue Anforderung integriert die Zahlungen von Lizenzgebühren in den Zertifizierungsprozess, sodass das System die Einhaltung der Vorschriften verfolgen und sicherstellen kann, dass die Zahlungen pünktlich erfolgen.

2.2.3 

Rückverfolgbarkeit auf der Online-Plattform

Dies war bisher Anforderung 2.2.6 in Version 1.3. Keine größeren inhaltlichen Änderungen.

Stärkt die Fähigkeit des Rückverfolgbarkeitssystems, die Richtigkeit der von den Akteuren der Lieferkette verkauften zertifizierten Mengen zu überprüfen.

Mit der Beibehaltung dieser Anforderung kann überprüft werden, ob die als beauftragte HandelspartnerIn fungierenden Unternehmen die Rückverfolgbarkeitsanforderungen einhalten.

2.3.3 

Massenbilanz 

Dies war bisher Anforderung 2.3.5 in Version 1.3. Keine größeren inhaltlichen Änderungen.

Stellt sicher, dass Massenbilanzmengen nur durch reale, physikalische Prozesse umgewandelt werden können und nicht rückwirkend.

Dies ist wesentlich, um zu gewährleisten, dass die Massenbilanzmengen den tatsächlichen Produktfluss widerspiegeln und nicht so manipuliert werden können, dass sie als zertifizierte Produkte erscheinen.

2.3.4 

Massenbilanz 

Dies war bisher Anforderung 2.3.3 in Version 1.3. Keine größeren inhaltlichen Änderungen.

Stellt sicher, dass Massenbilanzprodukte ihre wahren Ursprünge widerspiegeln und verhindert so falsche Darstellungen in der Lieferkette.

Ein genauer Herkunftsabgleich sorgt für Transparenz und lenkt Investitionen in eine nachhaltige Produktion in den Herkunftsländern.

2.3.5 

Massenbilanz 

Dies war bisher Anforderung 2.3.4 in Version 1.3. Keine größeren inhaltlichen Änderungen.

Erfordert eine ordnungsgemäße Dokumentation für ein- und ausgehende Mengen, damit das Rückverfolgbarkeitssystem genaue Produktflüsse widerspiegelt.

Dies ist entscheidend für die Aufrechterhaltungder Transparenz beim Warenverkehr und Verkauf zertifizierter Produkte im Rahmen der Massenbilanz-Modelle. 

 

Zuletzt geändert: Monday, 17. March 2025, 16:26